Förderungen Provinz Bozen

Beiträge des Landes Südtirol

Das Land Südtirol unterstützt im Rahmen der Wirtschaftsförderung verschiedene Investitionsvorhaben. Auf dieser Webseite stellt das Land eine Übersicht mit allen Details zur Verfügung: https://wirtschaft.provinz.bz.it/de/foerderung-der-gewerblichen-wirtschaft

Es ist ratsam, sich immer VOR der Durchführung der Investition direkt mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen. (Die Kontaktdaten sind jeweils in den Details der einzelnen Förderung angegeben)

Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen - Ausschreibung 2024

Bei dieser Gelegenheit möchten wir die diese Förderung hervorheben, da der Einreichtermin für das Ansuchen auf den 30. April 2024 festgelegt wurde:

Wer kann die Förderung beanspruchen?

Alle Unternehmen und Betriebe, die in Südtirol eine wirtschaftliche Tätigkeit in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen ausüben. Die genaue Liste der anspruchsberechtigten Betriebe wird im Beschluss des Landes aufgrund der ausgeübten Tätigkeitskodexe definiert. Das Gastgewerbe und die Beherbergungsbetriebe sind ausgeschlossen.

Die Auswahl der Anspruchsberechtigten erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren. Die entsprechenden Rangordnungen werden bis zum 14. Juni 2024 erstellt.

Was wird gefördert?

Beihilfefähig sind folgende Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte:

  • Einrichtungen,
  • Hardware,
  • Software,
  • Maschinen,
  • Arbeitsfahrzeuge: Autokräne, Autobetonmischmaschinen, Autopumpen für Beton,
  • Geräte,
  • Transportmittel, die als Fahrzeuge mit besonderer „Zweckbestimmung“ zugelassen sind,
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung für Handelsagenten und Vertreter, die im Verzeichnis der Handelskammer eingetragen sind: das erste Fahrzeug mit einem Höchstwert von 50.000,00 Euro (ohne MwSt.), das in den ersten zwei Jahren ab Aufnahme der Tätigkeit erworben wird,
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung für Tätigkeiten Beförderung in Taxis und Verleih von Mietwagen mit Fahrer, nur im Falle von „neuen Unternehmen“ (siehe Art. 3 der Richtlinien),
  • Fahrzeuge für den Warentransport für Unternehmen, die Handel auf öffentlichen Flächen ausüben und für Unternehmen, die Lebensmittel und Getränke im Automatenverkauf verteilen.

Ersatzinvestitionen sind nicht zulässig. Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2024 beziehen, wobei die Endabrechnung (nach einer Anzahlung von min. 20% in 2024) auch 2025 erfolgen kann.

Die Mindestinvestition beträgt 15.000,00 Euro und die Höchstinvestitionsgrenze liegt bei 500.000,00 Euro. Die Beihilfe wird in Form eines Verlustbeitrages in der Höhe von 20% der zulässigen Kosten gewährt.

Der Beitrag ist nicht mit anderen Förderungen wie z.B. „Neues Sabatinikumulierbar.

Wie und wann muss das Gesuch eingereicht werden?

Der Beitragsantrag muss online über die Webseite des Amtes innerhalb 30. April 2024 12:00 Uhr vor Beginn des entsprechenden Invesitionsvorhabens eingereicht werden. Der Zugang erfolgt über das Portal MyCivis, welches nur mit der digitalen Identität SPID erfolgen kann. Der Antrag muss vor der Tätigung der Investition (Schriftliche Zusage Angebot, Anzahlung, Kaufvorvertrag, usw.) eingereicht werden.

Alle Details zur Förderung und die Kontaktdaten des Amtes finden Sie auf der Webseite der Provinz: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043064

 

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Brugnara - Schweigkofler – Weger & Partner

Zurück