Jährliche Meldung der Bargeldzahlungen von ausländischen Touristen

Touristische Betriebe und Detailhändler sind berechtigt, in Abweichung vom allgemeinen Bargeldlimit von € 5.000, Bargeldzahlungen von ausländischen Personen (EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger) bis zu € 15.000 anzunehmen.

 
Dafür sind folgende Voraussetzungen notwendig:
  1. Bevor die allererste Bargeldzahlung von über € 5.000 akzeptiert wird, ist eine eigene Meldung an die Agentur der Einnahmen vorzunehmen, in welcher auch das Bankkonto anzugeben ist, auf welches der Barbetrag in der Folge eingelegt wird. Diese einmalige Meldung ist für alle nachträglichen Bargeldzahlungen über € 5.000 aller Kunden gültig.
  2. Bei jeder Bargeldzahlung über € 5.000 müssen die Kunden eine Ersatzerklärung unterschreiben, welche bestätigt, dass der erklärende Kunde kein italienischer Staatsbürger ist und sein Wohnsitz außerhalb des italienischen Staatsgebietes liegt – dieser Erklärung ist eine Kopie des Reisepasses/Identitätskarte beizulegen.
  3. Am nächsten Arbeitstag nach Annahme der Bargeldzahlung muss der gesamte Betrag auf das in der Erst-Meldung (siehe Punkt 1) angegebene Bankkonto eingelegt werden und der Bank eine Kopie der obigen Erst-Meldung vorgewiesen werden.

Wenn Sie im Jahr 2023 Bargeldzahlungen über € 5.000, mit der Prozedur wie oben beschrieben, abgewickelt haben, ist innerhalb 10.04.2024 die entsprechende Jahresmeldung an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln.

 
Dafür benötigen wir für jede Operation folgende Daten:
  • Name, Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort und Staat
  • Staatsangehörigkeit und Adresse
  • Ausstellungsdatum des dazugehörigen Dokuments (Rechnung/Ricevuta)
  • Rechnungsnummer
  • Betrag der Bemessungsgrundlage und der MwSt.

 

Für die termingerechte Durchführung der Meldung bitten wir Sie, uns die notwendigen Informationen rechtzeitig als Excel-File zu schicken. Wir senden Ihnen hierzu gerne eine Vorlage. Die Meldung kann vermieden werden, wenn für die Operation eine elektronische Rechnung ausgestellt wird und dadurch alle nötigen Daten an den Fiskus übermittelt werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Brugnara - Schweigkofler – Weger & Partner

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