Zweijähriges Vorab-Konkordat

Wir möchten die wichtigsten Informationen zum Zweijährigen Vorab-Konkordat (Concordato preventivo biennale, kurz CPB) zusammenfassen. Dieser kann erstmals für die Jahre 2024 und 2025 von Unternehmern und Freiberuflern, die den Zuverlässigkeitsindizes ISA unterliegen oder das Pauschalregime nutzen, angewandt werden.

Wie funktioniert das Vorab-Konkordat?

Das Vorab-Konkordat ist eine zweijährige Abmachung mit dem Steueramt über die Höhe des zu erklärenden Einkommens aus der unternehmens- oder freiberuflichen Tätigkeit für die Jahre 2024 und 2025. Das Einkommen wird vom Fiskus in einem Vorschlag vorab errechnet, auf Grundlage der Informationen, welche der Einnahmenagentur vorliegen. Diese Informationen stützen sich im Wesentlichen auf die für die ISA-Indizes verwendeten Daten.

Der Persönliche Geltungsbereich – Wer kann das Vorab-Konkordat nutzen?

Die Abmachung kann von Klein- und mittleren Unternehmen sowie Freiberufler, die den ISA-Zuverlässigkeitsindizes unterliegen, angewandt werden. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Steuerpflichtige mit Erlösen von nicht mehr als 5,16 Millionen Euro. Steuerpflichtige, welche das Pauschalregime anwenden, können das Vorab-Konkordat vorerst nur für das Jahr 2024 anwenden. Betriebe, die im Jahr 2023 gegründet wurden und die ISA- Zuverlässigkeitsindizes nicht anwenden mussten, sind ausgeschlossen.

Der zeitliche Ablauf

Innerhalb 15. Juni 2024 wird die Einnahmenagentur die Software zur Verfügung stellen, mit welcher das Vorab-Konkordat ausgearbeitet werden kann. In Folge können damit die fehlenden Daten und Informationen vervollständigt werden, wie z.B. die erwarteten Plus- oder Minusvalenzen. Dann erst lässt sich der definitive Vorschlag für das Vorab-Konkordat ermitteln.

Innerhalb 15. Oktober 2024 (= neue Abgabefrist der Steuererklärung) muss die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Konkordats getroffen werden und entsprechend in der Steuererklärung angeführt werden.

Was ist zu berücksichtigen?

Grundsätzlich muss der Betrieb vorab abschätzten können, ob die Gewinnerwartungen verglichen mit dem Vorschlag des Fiskus höher oder niedriger sein könnten. Daher hängt die Entscheidung einerseits vom Vorschlag des Steueramtes ab und andererseits von der Einschätzung der erwarteten Steuergrundlage des Betriebes.

Die möglichen Vorteile:
  • Falls der Vorschlag für das Vorab-Konkordat geringer ist als die tatsächlich erwartete Steuergrundlage, ermöglicht dies eine Steuerersparnis;
  • Um zwei Jahre verkürzte Verjährung, sowie keine Steuerprüfungen zur Einkommensermittlung (Der Fiskus sieht vor, bei den Betrieben, die dem Konkordat nicht zustimmen, durch die freiwerdenden Ressourcen, die Kontrolltätigkeit zu intensivieren);
  • Gewährung der gleichen Vorteile wie für die Steuerpflichtige mit einer ISA-Note von mind. 8 (Befreiung Bestätigungsvermerk für die Kompensierung von größeren Steuerguthaben, Befreiung von den Einschränkungen für Scheingesellschaften bzw. nicht operativen Gesellschaften).
Die möglichen Nachteile:
  • Falls der Vorschlag höher ist als die tatsächlich erzielte Steuergrundlage, werden die Steuern trotzdem gemäß der höheren Steuergrundlage des eingegangenen Konkordats eingefordert;
  • Eine Einschätzung bzw. vorab Planung des Gewinns ist oftmals aufgrund von den vielen Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen können, sehr schwierig;
  • Beratungsintensive Prozedur.

Wir verfolgen für Sie die weitere Entwicklung der Bestimmungen und werden Sie über die Vorgehensweise informieren, sobald es konkrete Anleitungen gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Brugnara - Schweigkofler – Weger & Partner

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