Privatpersonen

Auch Privatpersonen stehen wir mit unseren Beratungsleistungen als kompetenter Partner zur Seite. Zu den wichtigsten Fachbereichen zählen hierbei:

  • Vertragsrecht
  • Erbschaftsrecht
  • Steuerrecht

Die vertragsrechtliche Beratung umfaßt nicht nur den Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern auch eine Vielzahl von weiteren Vertragstypen (so etwa Miet- und Pachtverträge, stille Beteiligungen, Gesellschaftsverträge u.a.).
Die Kompetenz und Erfahrung unserer Kanzlei in Rechts- und Steuerfragen ermöglicht eine vorteilhafte Lösung von Erb- und Vermögensangelegenheiten.
Im Bereich des Steuerrechts beraten wir Sie im Zusammenhang mit Steuererklärungen, lokalen Abgaben und indirekten Steuern und vertreten Sie gerne vor der Steuerbehörde.